F\u00fcr den Sport gelten folgende Ma\u00dfnahmen:
die Aus\u00fcbung von Sport ist nur zul\u00e4ssig in Form von kontaktloser Aus\u00fcbung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstands ausge\u00fcbt werden sowie bei Aus\u00fcbung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn
a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportst\u00e4tte erhalten, die f\u00fcr den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;
f\u00fcr Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Aus\u00fcbung von Sport ferner zul\u00e4ssig in Form kontaktloser Aus\u00fcbung im Freien in Gruppen von h\u00f6chstens f\u00fcnf Kindern; Anleitungspersonen m\u00fcssen auf Anforderung der nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ein negatives Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vor der Sportaus\u00fcbung mittels eines anerkannten Tests durchgef\u00fchrten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SRS-CoV-2 vorlegen.
Der Stadtsportbund Magdeburg e.V. steht im engen Austausch mit der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Fachbereich 40 Schule und Sport. Wenn wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese pers\u00f6nlich via Vereinsverteiler an die Magdeburger Sportvereine senden und auf unserer Homepage ver\u00f6ffentlichen.<\/b>
Viertes Gesetz zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.<\/a><\/i><\/u><\/b><\/b><\/div>","title":"Information zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetz und deren Folgen f\u00fcr den Vereinssport.","description":"Mit der \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2021 gehen auch \u00c4nderungen f\u00fcr den organisierten Sport einher. Entscheidend f\u00fcr die Ma\u00dfnahmen sind stets die Inzidenzzahlen. \u00dcberschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert-Koch-Institut ver\u00f6ffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, den Schwellenwert von 100, so gelten ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag neue Ma\u00dfnahmen.<\/b>
","author":"Schuster","href":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/news-540.html","image":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/theme\/images\/logo.png"}