F\u00fcr die Magdeburger Sportvereine gibt es aktuell keine neuen Regelungen bzgl. des Trainings. Die 11. Eind\u00e4mmungsverordnung vom Land Sachsen-Anhalt ist ma\u00dfgebend f\u00fcr die Sportvereine.
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Die Landesverordnung regelt den Sportbetrieb im \u00a7 8 (Seite 14). Dort hei\u00dft es in Ausz\u00fcgen, dass ein Training im Sportverein unter bestimmten Vorgaben nach Freigabe im Freien m\u00f6glich ist:
- Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien und in Gruppen bis h\u00f6chstens 20 Personen, einschlie\u00dflich Trainer,<\/li><\/ul>