Mit der 10. Corona-Eind\u00e4mmungsverordnung setzt die Landesregierung die Verabredungen um, welche die Bundeskanzlerin mit den Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder unter er Voraussetzung einer Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfizierten je 100.00 Einwohner getroffen hatte. Perspektivisch soll es demnach f\u00fcr die n\u00e4chsten Wochen bei einem stabilen Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, testen, Kontaktnachvollziehung und \u00d6ffnungen. Die Verordnung gilt bis zum 28. M\u00e4rz 2021.
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