Zur Benutzerordnung gibt es zwei Hinweise:
1. Entsprechend \u00a78 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt haben die Veranstalter von Wettk\u00e4mpfen und Punktspielen mit und ohne Zuschauer zwingend ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Konzepte m\u00fcssen bei der Durchf\u00fchrung der Veranstaltungen jeweils mitgef\u00fchrt werden, um sie auf Verlangen vorzeigen zu k\u00f6nnen. Die Konzepte m\u00fcssen i.d.R. nicht im Fachbereich Schule und Sport eingereicht werden. Der Fachbereich Schule und Sport beh\u00e4lt sich jedoch vor, einzelne Hygienekonzepte von Veranstaltungen bei deren Anmeldung vorab zu pr\u00fcfen.
2. Sofern die entsprechenden Fachverb\u00e4nde der einzelnen Sportarten nichts Abweichendes geregelt haben, gilt f\u00fcr Veranstaltungen nichtkontaktfreier Sportarten, die in Turnierform durchgef\u00fchrt werden sollen, Folgendes:
Je Leistungsklasse, getrennt nach Alter und Geschlecht, werden nicht mehr als 50 aktive Teilnehmer zugelassen. Die Durchf\u00fchrung der Wettk\u00e4mpfe einzelner Leistungsklassen muss r\u00e4umlich oder zeitlich getrennt erfolgen. Die H\u00f6chstzahlen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 3 der 7. SARS-CoV-2EindV sind zu beachten.
Die ausf\u00fchrliche Erg\u00e4nzung der Benutzerordnung kommunaler Sportst\u00e4tten in der Landeshauptstadt Magdeburg Covid 19 siebte Verordnung ist hier zu finden.<\/a><\/i><\/b><\/u><\/div>","title":"Erg\u00e4nzung zur Benutzerordnung kommunaler Sportst\u00e4tten in der Landeshauptstadt Magdeburg.","description":"Nach Ver\u00f6ffentlichung der 7. SARS-CoV-2-Eind\u00e4mmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg die Benutzerordnung der kommunalen Sportst\u00e4tten erneut angepasst und bittet um Beachtung.<\/b>
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