<\/a><\/div>Die Sportvereine brauchen keine Konzepte zur Nutzung der Sportst\u00e4tten einreichen. In kleinen Sporthallen unter 450 m\u00b2 <\/span>Sporthallen d\u00fcrfen sich maximal 15 Personen zugleich aufhalten. Bei gro\u00dfen Sporthallen \u00fcber 450 m\u00b2<\/span> maximal 30 Personen.
Detaillierte Informationen wurden bereits an alle Sportvereine versendet.
Wir freuen uns, dass wir auch unter Einhaltung wichtiger Regeln endlich weider mit dem Sport beginnen d\u00fcrfen. Bleibt weiterhin gesund und viel Spa\u00df beim Training!<\/div><\/div>","title":"\u00d6ffnung kommunaler Sportst\u00e4tten der Stadt Magdeburg ab 28.05.2020.","description":"Auf Grundlage \u00a7 8 der 6. SARS-CoV2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2020 und der Regelung der Stadt Magdeburg \u00f6ffnen die kommunalen Sportst\u00e4tten ab 28.05.2020 wieder.\u00a0
","author":"Schuster","href":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/news-495.html","image":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/theme\/images\/logo.png"}