Im \u00a7 8 (Seite 5) sind alle Informationen zu den Sportst\u00e4tten und dem Sportbetrieb zu finden.
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen einschlie\u00dflich Frei- und Hallenb\u00e4dern, wird wie folgt eingeschr\u00e4nkt:
- die Aus\u00fcbung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchg\u00e4ngig sichergestellt,<\/li>
- Hygieneanforderungen, insbesondere auf Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportger\u00e4ten, werden eingehalten,<\/li>
- Wettkampfbetrieb findet nicht statt und<\/li>
- Zuschauer sind nicht zugelassen.<\/li><\/ol>(2) Die Nutzung der Sportst\u00e4tte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverb\u00e4nde zur Nutzungsvoraussetzung zu erkl\u00e4ren und zu dokumentieren sowie entsprechend der Gr\u00f6\u00dfe und Beschaffenheit der Sportanlage eine H\u00f6chstbelegung der Sportst\u00e4tte festzulegen.
Wir werden die Vorgaben der Stadt Magdeburg \u00fcber den Vereinsverteiler an alle Sportvereine versenden.<\/b>
<\/div>","title":"Aktuelle Informationen zu Corona in Sachsen-Anhalt.","description":"Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in der sechsten Eind\u00e4mmungsverordnung zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 am 26. Mai 2020 weitere Lockerungen beschlossen. Die gesamte Verordnung ist hier zu finden.<\/a><\/u>
","author":"Schuster","href":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/news-493.html","image":"http:\/\/www.goetheapotheke.info\/o.red.c\/theme\/images\/logo.png"}