Mit der f\u00fcnften Verordnung \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg f\u00fcr eine schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu \"Sportst\u00e4tten und Sportbetrieb, Spielpl\u00e4tzen\" legt die Voraussetzungen fest, zu denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder m\u00f6glich ist.
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