Am 16. April 2020 beschloss die Landesregierung Sachsen-Anhalt in der 4. Verordnung \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV2 in Sachsen-Anhalt erste Lockerungen.
Die 4. Corona-Eind\u00e4mmungsverordnung wurde gestern vom Kabinett beschlossen und beinhaltet erste Lockerungen der Ma\u00dfnahmen. Die Schulen \u00f6ffnen schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zus\u00e4tzlich zu Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenm\u00e4rkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Gro\u00dfhandelseinrichtungen k\u00f6nnen jetzt der Kfz-Handel und dar\u00fcber hinaus Ladengesch\u00e4fte mit bis zu 800
m2<\/sup><\/span> Verkaufsfl\u00e4che unter Auflagen \u00f6ffnen.
Der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder Familienmitgliedern gestattet. Gastst\u00e4tten, aber auch Sportst\u00e4tten und Spielpl\u00e4tze bleiben geschlossen.<\/b>
Die ausf\u00fchrliche 4. Corona-Eind\u00e4mmungsverordnung und weitere Informationen finden sie hier.<\/a><\/u><\/b>
<\/div>","title":"Erste Lockerungen der Corona-Beschr\u00e4nkungen. Sportst\u00e4tten bleiben weiterhin geschlossen.","description":"Am 16. April 2020 beschloss die Landesregierung Sachsen-Anhalt in der 4. Verordnung \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV2 in Sachsen-Anhalt erste Lockerungen.
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