Der Bundestag hat am 25. M\u00e4rz 2020 das \"Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrenrecht\" beschlossen. Darin sind auch Erleichterungen in Bezug auf die Insolvenzhaftung f\u00fcr Vereine und Erleichterungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Mitgliederversammlungen enthalten. So k\u00f6nnen beispielsweise Vorstandsmitglieder bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleiben, wenn Mitgliederversammlungen aufgrund des bestehenden Versammlungsverbotes ausfallen m\u00fcssen.
<\/div>